Erbrecht Neu (ab 01.01.2017)

Die Neufassung des Erbrechts gilt grundsätzlich ab 1.1.2017, also für alle Sterbefälle, die sich nach dem 31.12.2016 ereignen. Mit der Erbrechtsreform werden wichtige Neuerungen festgeschrieben, hier ein kurzer Abriss der wichtigsten Änderungen :

Besserstellung des Ehegatten bzw. eingetragenen Partners sowie in Sonderfällen auch für Lebensgefährten gesetzlichen Erbrecht:

Der Ehegatten bzw. der eingetragenen Partner verdrängt die Geschwister wenn es kein Testament gibt. In Ausnahmefällen kommt auch der Lebensgefährte des Verstorbenen als Gesetzeserbe zum Zug. Auch die Anrechnungsbestimmungen von lebzeitiger Zuwendungen auf das gesetzliche Erbrecht – wurden neu geregelt.

Änderungen im Pflichtteilsrecht

Der Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen wurde neu festgesetzt. Die Erfüllung des Pflichtteilsanspruches kann auf eine bestimmte Zeit gestundet werden auch die Art wie er zu entrichten ist wurde aus Sicht des Erben erleichtert. Die Gründe, die zur gänzlichen Entziehung des Pflichtteils  oder dessen Minderung durch den Erblasser berechtigen, wurden erweitert. Auch die Anrechnungsbestimmungen im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsrecht wurden neu geregelt; dabei geht es um die gesetzlichen Anordnungen, die die Auswirkungen lebzeitiger Schenkungen auf das Pflichtteilsrecht des Beschenkten und auch auf das Pflichtteilsrecht der übrigen Pflichtteilsberechtigten regeln. Hier wird Nachbesserungsbedarf bei sehr vielen schon gemachten Schenkungen sein.

Gesetzliches Pflegevermächtnis

Wie in Deutschland schon länger bestehend wurde ein Anspruch auf Abgeltung der Pflegeleistungen für den Verstorbenen durch Angehörige im weitesten Sinne eingeführt. Dabei handelt es sich um einen Geldanspruch einer Person, die den Verstorbenen in den letzten drei Jahren vor seinem Tod mindestens sechs Monate hindurch in einem gewissen Ausmaß gepflegt hat. Dieser Anspruch besteht ohne letztwillige Verfügung jedoch nur insoweit, als ihr zur Abgeltung dieser Leistung keine Zuwendung aus dem Nachlass zugedacht oder zu Lebzeiten ein Entgelt bezahlt wurde.

Weitere Änderungen

Die Formvorschriften bezüglich der Testamente wurden neu geregelt um diese fälschungssicherer zu machen.