Selbstbestimmtes Leben – ein Leben lang
Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung dienen als rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man nicht mehr selbst geschäftsfähig ist oder über eine Behandlung entscheiden kann.
Wählen Sie selbst durch eine Vorsorgevollmacht die Person aus, die für Sie handeln soll, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Andernfalls würde im Anlassfall von Gericht ein Sachwalter bestellt werden – nicht immer ist dies die gewünschte Person.
Individuelle Antworten und maßgeschneiderte Lösungen beim Verlust der Entscheidungskraft im Fall einer zum Tod führenden Erkrankung sind wichtig. Klare Anweisungen in einer Patientenverfügung an den Bevollmächtigen oder die Ärzte sind notwendig, will man für sich auf einzelne (oder alle), künstliche lebensverlängernde Maßnahmen verzichten.
Gerne nehme ich mir im Zuge der Erstberatung Zeit für Sie alle wichtigen Themen ausführlich zu erörtern.