Liegenschaftsverkehr und Grundbuchsrecht
Liegenschaftsverkehr und Grundbuchsrecht umfassen alle rechtlichen Schritte beim Übertragen von Immobilien sowie die Eintragung von Eigentum und Rechten im Grundbuch. Dadurch wird sichergestellt, dass Immobiliengeschäfte transparent und rechtlich abgesichert sind. Gerne erstellen wir alle genannten Verträge nach einem ausführlichen persönlichen Gespräch, in dem wir Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse präzise erfassen und rechtssicher umsetzen.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag über eine Immobilie regelt die wesentlichen Eckdaten wie Objektbeschreibung, Kaufpreis sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien. Unser Team unterstützt Sie dabei durch rechtssichere Formulierungen, Beurkundung sowie treuhändige Abwicklung und Grundbucheintragung des gesamten Kaufes.
Kaufangebot
Ein Kaufanbot ist die verbindliche Erklärung, eine Immobilie zu einem bestimmten Preis kaufen zu wollen. Wird es angenommen und geht die Annahme zu, entsteht bereits ein gültiger Vertrag mit allen Rechten und Pflichten. Da ein Kaufanbot nachträglich nicht einseitig abgeändert werden kann, sollte es – bevor es gestellt oder angenommen wird – von uns auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit geprüft werden.
Wohnungsgebrauchsrecht
Das Wohnungsgebrauchsrecht sichert den Übergeber:Innen einer Immobilie das lebenslange Wohnen in bestimmten Räumlichkeiten, auch nach einer Eigentumsübertragung. Kostentragung und Umfang müssen genau geregelt und idealerweise im Grundbuch eingetragen werden, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten – wir unterstützen Sie bei der klaren Formulierung und rechtssicheren Gestaltung der Vereinbarung.
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Eigentumsverhältnisse sowie Rechte und Belastungen von Liegenschaften festgehalten sind. Es dient der Rechtssicherheit beim Immobilienkauf, da sich jede:r auf die Richtigkeit der Eintragungen verlassen kann – wir unterstützen Sie dabei, Grundbuchdaten einzusehen, Auszüge zu beurkunden, Rechte im Grundbuch zu sichern und Klarheit zu schaffen.
Schenkung
Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung einer Liegenschaft, entweder zu Lebzeiten oder auf den Todesfall des Geschenkgebers. Werden zusätzlich Rechte wie ein Wohnungsgebrauchsrecht, ein Fruchtgenussrecht oder ein Belastungs- und Veräußerungsverbot vereinbart, spricht man von einem Übergabsvertrag. Wir beraten Sie umfassend zur rechtssicheren Gestaltung und zur Absicherung beider Parteien.
Bauträgervertrag
Ein Bauträgervertrag regelt die Zahlung des Kaufpreises vor Fertigstellung einer Immobilie nach den Vorgaben des Bauträgervertragsgesetzes. Dabei sorgen wir als Treuhänder für die sichere Abwicklung der Zahlungen nach dem grundbücherlichen Sicherungsmodell und entsprechend dem Baufortschritt, wodurch sowohl Erwerber:innen als auch Bauträger rechtlich und finanziell abgesichert werden.
Wohnungseigentumsvertrag
Der Wohnungseigentumsvertrag legt die Rechte und Pflichten der Miteigentümer:innen fest und regelt die alleinige Nutzung einzelner Wohnungen, Stellplätze oder Räumlichkeiten. Damit das Zusammenleben reibungslos funktioniert, sollte der Vertrag individuell abgestimmt und rechtssicher gestaltet werden – unser Team unterstützt Sie dabei mit fachkundiger Beratung und Vertragserrichtung.
Gerne erstellen wir alle genannten Verträge nach einem ausführlichen persönlichen Gespräch, in dem wir Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse präzise erfassen und rechtssicher umsetzen.
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Unsere Leistungen