Familienrecht

Das Familienrecht umfasst in unserer Praxis Themen der Adoption, des Ehevertrages, der Scheidungsfolgenvereinbarung, des Partnerschaftsvertrages und dabei oft moderne Fragestellungen, etwa Regelungen in der Patchworkfamilien, bei einem gemeinsamen Investment oder auch bei internationalen Familienbeziehungen. Wir verbinden Erfahrung mit Kreativität, um Vereinbarungen rechtssicher zu gestalten und auf die individuellen Bedürfnisse jeder Familie oder Partnerschaft einzugehen.

Partnerschaftsvertrag

Ein Partnerschaftsvertrag ermöglicht es, das gemeinsame Leben eines Paares, das Vermögen und das gemeinsame Investment, wie etwa in eine Immobilie, – sowohl für die Dauer der Beziehung als auch für den Fall einer Trennung – klar und einvernehmlich zu regeln. Besonders wenn Sie sich rechtlich absichern möchten, bietet ein solcher Vertrag wertvolle Sicherheit und Klarheit. Typische Inhalte eines Partnerschaftsvertrags können sein: 

  • Regelungen zu den Lebenshaltungskosten 
  • Vereinbarungen zur Mitarbeit im Betrieb oder Erwerb des Partners
  • Unterhaltsvereinbarungen
  • Wohn- und Nutzungsrechte
  • Erteilung von Vollmachten

Eine ebenfalls wichtige Ergänzung kann die Erstellung einer Vorsorgevollmacht sein, welche wir gesondert mit Ihnen besprechen.

Ehevertrag

Wenn Ehepaare von der gesetzlichen Regelung des Ehegüterrechts oder den gesetzlichen Scheidungsfolgen abweichen möchten, bietet ein Ehevertrag die Möglichkeit, klare und individuelle Vereinbarungen zu treffen.

Da bei einer späteren Scheidung oft schwer nachvollziehbar ist, welche Vermögenswerte während der Ehe erworben oder erspart wurden, kann ein Ehevertrag helfen, spätere Konflikte zu vermeiden. Er dokumentiert den Status quo zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und schafft eindeutige Verhältnisse.

Wichtig zu wissen:

  • Vereinbarungen über eheliche Ersparnisse oder die Ehewohnung erfordern einen Notariatsakt. 
  • Regelungen zum übrigen ehelichen Gebrauchsvermögen müssen schriftlich festgehalten werden. 
  • Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach der Eheschließung abgeschlossen werden.

Adoptionsvertrag

Eine Adoption kommt durch einen schriftlichen Vertrag zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind zustande, der anschließend vom Gericht genehmigt werden muss. Die sorgfältige Ausgestaltung dieses Vertrags ist wesentlich für einen reibungslosen rechtlichen Ablauf.

 

Gerne erstellen wir alle genannten Verträge nach einem ausführlichen persönlichen Gespräch, in dem wir Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse präzise erfassen und rechtssicher umsetzen.